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Vollstreckungsverfahren

Ist das Urteil erstmal rechtskräftig sind die Tätigkeitsmöglichkeiten eines Strafverteidigers noch nicht vorbei. Gerne stehe ich Ihnen auch im Rahmen der Strafvollstreckung bei und vertrete effizient Ihre Interessen. Dabei bietet mir das Gesetz einige Möglichkeiten um die belastende Situation einer Strafe so schonend wie möglich zu gestalten. Besonders die Interessen von inhaftierten Mandanten gilt es hier zu vertreten. Hier stehen mir diverse Möglichkeiten zur Verfügung, um z.B. eine vorzeitige Haftentlassung oder eine Haftlockerung zu erreichen. Ein kompetenter Rechtsanwalt ist diesbezüglich unabdingbar. Kontaktieren Sie mich.