Zum Hauptinhalt springen

Opfervertretung und Nebenklage

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, stehen Ihnen eine Vielzahl an Rechten zu. Hierzu empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht für Sie Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen. Außerdem besteht bei gewissen Delikten die Möglichkeit, sich als Nebenkläger dem Verfahren anzuschließen. Solche Delikte sind zum Beispiel Körperverletzungsdelikte, Straftaten gegen das Leben (Mord und Totschlag) oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch).

Als Nebenkläger haben Sie die Möglichkeit aktiv am Strafprozess mitzuwirken. Es können zum Beispiel eigene Anträge, wie Beweisanträge gestellt werden. Ferner hat der Nebenkläger das Recht, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Als Opfer einer Straftat können Sie sich jederzeit eines Rechtsanwalts bedienen (sog. "Opferanwalt"). Als Fachanwalt für Strafrecht helfe ich Ihnen gerne, Ihre Rechte im Strafverfahren durchzusetzen.