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Ich kämpfe für Ihr Recht

Strafverteidigung ist für mich nicht nur ein Beruf, sondern Berufung und zugleich tiefste Überzeugung. Ich bin der Meinung, dass ein rechtsstaatliches Verfahren nur stattfinden kann, wenn eine effektive Strafverteidigung vorhanden ist. Deshalb stehe ich Ihnen bei dem Vorwurf einer Straftat mit vollem Einsatz und Kompetenz zur Seite. Dabei verteidige ich Sie vorwiegend in Regensburg, aber auch bundesweit im Strafrecht.

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„Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“
Hans Dahs

Sollten Sie sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sehen, so werden Sie bemerken, dass Ihnen eine Übermacht an Strafverfolgungsbehörden gegenübersteht. Meine Aufgabe ist es an dieser Stelle Waffengleichheit herzustellen um auf diesem Wege Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Dabei bediene ich mich aller prozessual zulässiger Waffen, die mir die StPO an die Hand gibt, nutze jedoch wenn nötig auch Methoden konsensualer Kommunikation mit der Justiz, um so ein für Sie bestmögliches Ergebnis zu erzielen.

Ein Strafverfahren ist eine extrem belastende Situation. Oft droht eine hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Die berufliche und private Existenz steht auf dem Spiel. Ich sehe es als eine ehrenvolle Aufgabe an, Ihnen in dieser schwierigen Lage zur Seite zu stehen und für Sie zu kämpfen. Ich habe Verständnis für Ihre Sorgen und werde deshalb schnell, kompetent und effizient für Sie tätig. Dabei agiere ich zu einhundert Prozent parteiisch und loyal.

Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich bereits während des Studiums auf dieses Fachgebiet spezialisiert. Schon zu Beginn meiner juristischen Ausbildung faszinierte mich das Strafrecht am meisten. So entwickelte sich schnell der Wunsch einmal als Strafverteidiger tätig zu sein. Auch heute stellt eine stetige Fort- und Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit für mich dar. Ich bin mir der hohen Verantwortung gegenüber meinen Mandanten bewusst und bleibe deshalb am Ball.

Ich bin der Meinung, dass jedem Menschen ein Anspruch auf ein faires Verfahren zusteht. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob Sie schuldig oder unschuldig sind oder wie schwerwiegend der Vorwurf ist, der gegen Sie erhoben wird. Ich stehe Ihnen vorurteilsfrei im Kampf gegen den strafrechtlichen Vorwurf und für die Unschuldsvermutung zur Seite.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht David Hölldobler