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Ermittlungsverfahren

Sie haben eine Vorladung erhalten oder auf andere Weise erfahren, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde? Nun gilt es Ruhe zu bewahren und einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.

Häufig kann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bereits durch sorgfältig begründete schriftliche Anträge zur Einstellung gebracht werden. Diese Möglichkeit verhindert eine nervenaufreibende Hauptverhandlung und sollte deshalb umfangreich genutzt werden. Nötig ist, dass Sie mich so früh wie möglich kontaktieren (am besten sofort, wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie Kenntnis erlangen, in der Regel durch eine Vorladung der Polizei). Darüber hinaus ist es essentiell, dass Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch machen. Äußern Sie sich ohne rechtlichen Beistand auf keinen Fall gegenüber Strafverfolgungsbehörden! Eine solche Aussage kann schwerwiegende Folgen haben, die später nicht mehr repariert werden können. Das Recht zu Schweigen ist verfassungsrechtlich verankert und darf niemals gegen Sie verwertet werden.

Sprechen Sie nicht mit der Polizei – Sprechen Sie mit mir!

Kontakt

Nachdem Sie mich kontaktiert haben, kann ich für Sie Akteneinsicht beantragen. Ein vollständiges Akteneinsichtsrecht, das auch in Hinblick auf das Wissen und die Beweislage Waffengleichheit zur Staatsanwaltschaft schafft, hat nur der Verteidiger. Erst wenn wir wissen was gegen Sie vorliegt, können wir gemeinsam erörtern, ob eine Einlassung sinnvoll ist. In der Regel ist jedoch eine schweigende Verteidigung die beste Variante. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft aufgrund der Aktenlage,  ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt und ob Sie deshalb Anklage erhebt. An einen hinreichenden Tatverdacht sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Nicht selten kann die Staatsanwaltschaft durch sorgfältig begründete Stellungnahmen vom Fehlen eines solchen Verdachts überzeugt werden. Dann stellt Sie das Ermittlungsverfahren ein.

Auch wenn ein hinreichender Tatverdacht aus Sicht der Staatsanwaltschaft vorliegt, gibt es Möglichkeiten das Verfahren zur Einstellung zu bringen. So kann ein Ermittlungsverfahren zum Beispiel wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Ich kenne die entsprechenden Voraussetzungen und kann diese gegenüber der Staatsanwaltschaft kommunizieren. So kann auch bei Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts eine Hauptverhandlung und eine Strafe verhindert werden.

Ein Strafverfahren geht häufig mit strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen einher. So werden beispielsweise Gegenstände sichergestellt, die Wohnung durchsucht oder gar Untersuchungshaft angeordnet. Trotz der belastenden Situation solcher Maßnahmen, gilt es hier Ruhe zu bewahren. Berufen Sie sich auf Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht. Ich kenne Ihre Rechte und setze diese gegenüber Strafverfolgungsbehörden unnachgiebig und effizient durch.