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Hauptverfahren

Lässt das Gericht die Anklage zu, wird das Hauptverfahren eröffnet. Nun findet also ein oder mehrere Termine statt, in denen mündlich über den Tatvorwurf verhandelt wird.  In der Regel ist eine Hauptverhandlung öffentlich. Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen (so z.B. wenn ein Opfer über Details aus der Intimsphäre berichten muss) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Im Rahmen einer Hauptverhandlung stehen einem Strafverteidiger umfangreiche Möglichkeiten zu, das Verfahren mit zu beeinflussen.  So kann er z.B. Beweisanträge stellen oder Zeugen befragen. Im Vorfeld einer Hauptverhandlung klären wir zunächst, ob es Sinn macht sich zum Tatvorwurf zu äußern oder sich schweigend zu verteidigen. Gerade bei einer schweigenden Verteidigung nutze ich alle zulässigen strafprozessualen Möglichkeiten um entlastende Momente in den Prozess zu bringen. Ich gestalte die Hauptverhandlung aktiv mit und lasse keine Möglichkeit ungenutzt um Belastungsmaterial zu erschüttern.

Manchmal sind ein Geständnis und eine konsensuale Verteidigung sinnvoll. Dann bereiten wir im Vorfeld eine Einlassung vor, welche dann im Rahmen der Hauptverhandlung in den Prozess eingeführt wird. Meine Aufgabe ist es dann insbesondere entlastende Strafzumessungsgesichtspunkte vorzutragen. Hierfür sind fundierte Kenntnisse im Strafzumessungsrecht erforderlich. Ich verfüge über dieses Wissen und kann Ihnen helfen zu einer möglichst geringen Strafe zu kommen. Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren!