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Was ist ein Fachanwalt für Strafrecht?

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist zunächst ein Rechtsanwalt. Grundvoraussetzung für den Erwerb des Titels des Fachanwalts ist also zunächst, dass man als Rechtsanwalt zugelassen ist. Was unterscheidet also den „normalen“ Rechtsanwalt von einem Fachanwalt?

Gem. § 43c BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) kann dem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.

Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

Der Fachanwalt muss also innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Es muss außerdem nachweisen, auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Dies wird durch einen speziellen Fachanwaltslehrgang mit Leistungskontrollen, sowie über einen Nachweis über bearbeitete Fälle in dem speziellen Rechtsgebiet gewährleistet.

Fachanwalt für Strafrecht

Von einem Fachanwalt für Strafrecht wird hierbei im Besonderen verlangt, dass er besondere Kenntnisse in folgenden Bereichen besitzt:

 

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.

 

Zuletzt wird von dem Anwalt verlangt (§ 5 lit. f FAO), dass er 60 Strafrechtsfälle selbständig bearbeitet, sowie an 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht verhandelt hat.

 

Sollten Sie auf der Suche nach einem geeigneten Strafverteidiger sein, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Als Fachanwalt für Strafrecht, bearbeite ich ausschließlich Mandate auf dem Gebiet des Strafrechts. Spezialisierung und Erfahrung sind durch den Nachweis des Fachanwaltstitels gewährleistet.

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