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„Aussage-gegen-Aussage“ = Freispruch?

Existieren bei einer behaupteten Straftat keine unmittelbaren Tatzeugen, besteht häufig eine sogenannten „Aussage-gegen-Aussage“ Situation. Dies bedeutet, dass das angebliche Tatopfer, den angeblichen Täter einer Straftat bezichtigt, dieser die Tat jedoch abstreitet.

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass eine Aussage-gegen-Aussage Situation automatisch zum Freispruch führt. Schließlich gilt ja der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Ganz so einfach ist das jedoch nicht. Liegt eine wie vor beschriebene Situation vor, hängt die Frage, ob eine Verurteilung erfolgt maßgeblich davon ab, ob die belastende Aussage glaubhaft ist.

Da die Gefahr von Fehlurteilen in Situation, in denen keine objektiven Beweise vorliegen, groß ist, stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Beurteilung der Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage. Die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen, sowie die Glaubhaftigkeit der Aussage sind an einer Vielzahl an Kriterien zu messen.

Methodisch bedient sich die Rechtsprechung der sogenannten Null-Hypothese. Diese besagt, dass zunächst davon ausgegangen werden muss, dass die belastende Aussage unwahr ist. Diese Hypothese wird sodann anhand sogenannter Realkennzeichen überprüft. Solche Kriterien sind beispielsweise:

  • Konkretheit und Anschaulichkeit der Schilderungen
  • Detailreichtum der Aussage
  • Aussagekonstanz

Kriterien für die Unwahrheit der Aussage können zum Beispiel sein:

  • Übertriebene Bestimmtheit der Aussage
  • Detailarmut der Darstellung

Nur wenn sich die Annahme, dass die Aussage unwahr sein, anhand der genannte Kriterien nicht mehr aufrechterhalten lässt, ist eine Aussage als glaubhaft zu qualifizieren. Dann ist es tatsächlich auch möglich, dass jemand allein aufgrund einer belastenden Aussage verurteilt wird.

Wie gezeigt, sind die Anforderungen an eine Verurteilung in einer „Aussage-gegen-Aussage“ Situation sehr streng. Als Strafverteidiger beschäftige ich mich regelmäßig mit solchen Situationen und kann mein Wissen hierzu gewinnbringend einsetzen. Sollten auch Sie sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzte sehen, kontaktieren Sie mich gerne.

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