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Anklage erhalten?

Sie haben eine Anklageschrift vom Gericht erhalten und fragen sich, was jetzt zu tun ist?

Zunächst einmal gilt es Ruhe zu bewahren. Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, heißt dies zunächst mal "nur", dass die Staatsanwaltschaft Sie nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens einer Straftat für hinreichend verdächtig hält. Dies bedeutet unjuristisch, dass es die Staatsanwaltschaft für wahrscheinlicher hält, dass Sie in einer Gerichtsverhandlung verurteilt, als freigesprochen werden.

Bedeutet dies, dass ich nun mit Sicherheit eine Strafe bekomme?

Nein. Nach der Anklageerhebung und Zustellung der Anklage, muss das Gericht prüfen, ob die Anklage den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zudem muss das Gericht selbstständig prüfen, ob auch aus Sicht des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie vorliegt. Hier bieten sich Verteidigungschancen. Deswegen sollten sie spätestens jetzt einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren. Dieser kann bei Gericht Akteneinsicht beantragen. Nach Akteneinsicht kann ein Strafverteidiger darauf hinwirken, dass die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen wird und die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird. Hier kann zum Beispiel auf Schwächen der Ermittlungen hingewiesen und der hinreichende Tatverdacht angegriffen werden. Zudem kann sich ein Rechtsanwalt in geeigneten Fällen mit Gericht und Staatsanwaltschaft verständigen, dass das Verfahren gegen eine Auflage oder gar ohne eine solche eingestellt wird.

Wie Sie sehen, sollten Sie eine Anklageschrift in jedem Fall ernst nehmen. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde. Als Fachanwalt für Strafrecht, stehe ich einen mit vollem Einsatz und Expertise zur Seite.

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