Zum Hauptinhalt springen

Achtung bei Corona Soforthilfen

Nicht wenige Unternehmer und Selbstständige sind durch die Coronakrise bereits in finanzielle Schieflage geraten. Deshalb bieten sowohl der Bund, als auch die Länder sogenannte Corona Soforthilfen an. Unternehmen die durch die Corona Pandemie besonders geschädigt wurden, haben demnach einen Anspruch auf staatliche Fördermittel. Die Beantragung dieser Mittel birgt jedoch auch Risiken. So drohen zum einen Strafverfahren wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB), zum anderen wegen falscher Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB).

Die Subventionen der Corona Soforthilfen fallen unzweifelhaft unter den „Subventionsbegriff“ des § 264 StGB. Unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der zuständigen Behörde führen zu einer Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug, was mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden kann. Es ist darüber hinaus strafbar, über subventionserhebliche Tatsache zu täuschen. Beachtlich ist hier insbesondere, dass allein der Versuch strafbar ist (§ 264 Abs. 4 StGB). Des Weiteren ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Tat vorsätzlich begangen wird. Es reicht vielmehr bereits eine lediglich leichtfertige Begehung für eine Strafbarkeit aus, § 264 Abs. 5 StGB. Die Strafobergrenze hierfür beträgt 3 Jahre Freiheitsstrafe.

Viele Anträge erfordern eine eidesstattliche Versicherung, dass die getätigten Angaben ihre Richtigkeit haben. Erforderlich ist also eine Erklärung unter Benutzung der Worte „an Eides statt“, „eidesstattlich“ oder vergleichbaren Wendungen. Stellt sich nun später heraus, dass solche Angaben unrichtig waren, droht eine Strafbarkeit nach § 156 StGB. Auch hier sieht das Gesetz Geldstrafen, sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Es reicht aus, dass die Erklärung in den Machtbereich der zuständigen Behöre gelangt ist. Auch hier ist bereits eine fahrlässige Tatbegehung für eine Strafbarkeit ausreichend, vgl. § 161 StGB. Die Höchststrafe beträgt dann jedoch „nur“ noch ein Jahr Freiheitsstrafe.

Anträge auf Soforthilfe, sollten folglich nicht voreilig gestellt werden. Es ist zu erwarten, dass im Nachgang die Berechtigung überprüft wird und möglicherweise ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug oder wegen falscher Versicherung an Eides statt eingeleitet wird. Sollten Sie sich einem solchen Vorwurf ausgesetzt sehen, ist es wichtig, dass sie zunächst keine Angaben zur Sache machen und einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen. Als Strafverteidiger bin ich in Regensburg, aber auch bundesweit tätig. Gerne stehe ich Ihnen bei einem solchen Vorwurf zur Seite. Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

Zurück