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Wissenswertes zum Thema „Bewährung“

Wird eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, wird dies landläufig häufig als eine Art „kleiner Freispruch“ angesehen. Ein Freispruch ist eine Bewährungsstrafe jedoch mitnichten.

Was genau bedeutet eigentlich Bewährung?

Die Strafaussetzung zur Bewährung bedeutet, dass eine Freiheitsstrafe vorerst nicht vollstreckt wird. Dem Verurteilten wird eine Bewährungszeit auferlegt, in der er sich bewähren muss. Läuft die Bewährungszeit ab und wird die Bewährung nicht widerrufen, wird dem Verurteilten die Strafe erlassen.

Wann kann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

Diese Frage ist in § 56 StGB geregelt. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann gemäß § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine sogenannten „günstige Sozialprognose“ vorliegt. Dabei sind gemäß § 56 Abs. 1 S. 2 StGB insbesondere die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

Nach § 56 Abs. 2 StGB kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn eine günstige Sozialprognose und zusätzlich besondere Umstände vorliegen. Besondere Umstände können zum Beispiel das Bemühen des Täters um Schadenswidergutmachung oder eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse sein.

Achtung: Eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren kann unter keinen Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bleibt eine Bewährungsstrafe völlig ohne Konsequenzen?

Nein. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ist eine Verurteilung und damit ein Schuldspruch.

Während der gesamten Bewährungszeit, läuft man Gefahr, dass die Bewährung widerrufen wird und die Freiheitsstrafe sodann vollstreckt wird. Ein Widerrufsgrund kann sein, dass der Verurteilte während der Bewährungszeit eine weitere Straftat begeht. Dabei kommt es auf die Schwere der begangenen neuen Tat zunächst nicht an. So kann theoretisch der Kaugummi-Diebstahl zu einem Widerruf der Bewährung führen.

Jedoch setzt ein Widerruf hier zusätzlich voraus, dass der Verurteilte durch die neue Straftat gezeigt hat, dass die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat. Handelt es sich bei der neuen Straftat um ein gänzlich anderes Delikt als die Ursprungstat, kann von einem Widerruf abgesehen werden.

Die Strafaussetzung kann zudem widerrufen werden, wenn der Verurteilte gegen Weisungen und Auflagen gröblich und beharrlich verstößt.

In der Regel werden dem Verurteilten bei einer Bewährungsstrafe Auflagen oder Weisungen auferlegt, so z.B. Zahlungen an Geschädigte oder karitative Einrichtungen, Nachweis von Abstinenz bei Betäubungsmitteldelikten oder Therapieauflagen. Wird gegen eine solche Auflage verstoßen, kann dies ebenfalls den Widerruf der Bewährung zur Folge haben.

Wird eine Bewährungsstrafe im Führungszeugnis eingetragen?

Jede strafrechtliche Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen, mithin auch Bewährungsstrafen.

Anders ist dies jedoch im polizeilichen Führungszeugnis, welches häufig beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Dort werden nur Freiheitsstrafen ab 3 Monaten eingetragen, unabhängig davon, ob diese zur Bewährung ausgesetzt wurde und soweit dies die erste Verurteilung ist.

Wenn eine Strafe nicht in das Führungszeugnis aufgenommen wurde, darf sich ein Verurteilter als „unbestraft“ oder nicht vorbestraft bezeichnen.

 

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