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Erfolgreiche Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Verhandelt wurde heute vor dem Amtsgericht Kelheim.

Zwar war der Vorwurf nur der einer Ordnungswidrigkeit, dennoch ging es für den Mandaten um nicht gerade wenig. Diesem wurde vorgeworfen, es mit der Geschwindigkeit nicht allzu genau genommen zu haben. Das entsprechende Foto der Lasermessung zeigte den Fahrer auch noch bei der Benutzung seines Smartphones.

Das Gesetz sieht in solchen Fällen, neben einer Geldstrafe unter anderem ein 1-monatiges Fahrverbot vor, sodass ein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen wurde. Dagegen wehrte sich der Mandant. Ein Fahrverbot hätte für den Mandanten existentielle Probleme verursacht, da er als Jungunternehmer eine eigene Baufirma führt und dementsprechend mobil sein muss.

Darauf aufbauend wurde dem Gericht die hiesige Rechtsauffasung präsentiert, wonach in Konstellationen bei denen ein Fahrverbot zu einer Existenzgefährdung führt, von einem solchen abgesehen werden kann. Ein Fahrverbot soll nämlich eine Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme sein und nicht zu einer Existenzgefährdung des Betroffenen führen.

Die Staatsanwaltschaft sah dies naturgemäß anders und beantragte unter Missachtung der vorgetragenen Argumente ein Fahrverbot.

Das Gericht schloß sich nach etwas Überzeugungsarbeit der Argumentation der Verteidigung an und verzichtete auf das Fahrverbot. 

Es zeigt sich mal wieder, dass nicht jeder Bußgeldbescheid widerstandslos hingenommen werden muss. Oft lohnt es sich, unter Hinzuziehung eines Anwalts dagegen vorzugehen. Kontaktieren Sie mich gerne, wenn auch gegen Sie der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat im Raum steht!

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