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Einstellung bei Vorwurf der Vergewaltigung

Meinem Mandanten wurde im Rahmen der gegen ihn geführten Ermittlungen Vergewaltigung, sowie sexuelle Nötigung gem. § 177 StGB vorgeworfen. Es drohte eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Nach Einsicht in die Ermittlungsakte, konnte ich schnell feststellen, dass die Vorwürfe gegen meinen Mandanten nicht aufrechtzuerhalten waren. So beantragte ich folgerichtig gegenüber der Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht einzustellen.

Ich begründete meinen Antrag damit, dass die Aussagen der Belastungszeugin im Ergebnis nicht glaubhaft waren. Auffallend waren insbesondere die Detailarmut, sowie die Widersprüchlichkeit der Aussage. Dies sind sogenannte negative Realkennzeichen, welche nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Indiz für die Unglaubhaftigkeit einer Aussage darstellen.

Da verfahrensgegenständlich eine Aussage-gegen-Aussage Situation vorlag, musste die Aussage der Belastungszeugin sorgfältig unter aussagepsychologischen Gesichtspunkten untersucht werden.

Die Staatsanwaltschaft schloss sich im Ergebnis meinen Ausführungen an und stellte das Verfahren antragsgemäß ein. Dem Mandanten blieben eine nervenaufreibende Hauptverhandlung und eine Strafe erspart.

Vorliegender Fall zeigt erneut, wie wichtig ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht bereits im Ermittlungsverfahren ist. Gute Verteidigung setzt bereits hier an und lässt nichts unversucht ein Gerichtsverfahren zu verhindern. Beauftragt man erst im gerichtlichen Hauptverfahren einen Strafverteidiger, ist das Kind oft schon in den Brunnen gefallen und die Chancen auf eine Einstellung oder einen Freispruch sind deutlich gesunken.

Sollte auch gegen Sie der Vorwurf einer Straftat erhoben werden, machen Sie es wie mein Mandant im genannten Fall. Machen Sie gegenüber Strafverfolgungsbehörden von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht.

Gerne stehe ich Ihnen bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat vorurteilsfrei und diskret zur Seite.

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