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Der Strafbefehl

Eine hohe Anzahl an Strafverfahren wird heutzutage mit einem Strafbefehl abgeschlossen. Doch was genau ist eigentlich ein Strafbefehl? Zunächst einmal ist ein Strafbefehl nichts anderes wie ein strafrechtliches Urteil, welches nach einer mündlichen Hauptverhandlung gegen den Angeklagten erlassen wird. Ein Strafbefehl kann dann erlassen werden, wenn die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält. Dann beantragt sie den Erlass des Strafbefehls beim zuständigen Gericht. Hält der Richter den Beschuldigten für hinreichend verdächtig, wird der Strafbefehl erlassen.

Der große Unterschied zu einem strafgerichtlichen Urteil ist, dass der Angeklagte nicht vor Gericht erscheinen muss. So kann es für den Betroffenen von Vorteil sein, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl abgeschlossen wird. Eine Hauptverhandlung vor Gericht ist in der Regel für den Betroffenen eine unangenehme Situation und mit Stress verbunden.

Diesem scheinbaren Vorteil stehen jedoch mögliche gravierende Folgen des Strafbefehls gegenüber. Deshalb sollte ein Strafbefehl nicht auf die lockere Schulter genommen werden. Denn ebenso wie bei einer Verurteilung vor Gericht wird in dem Strafbefehl eine Strafe ausgesprochen, welche in das Bundeszentralregister eingetragen wird. Grundsätzlich kann in einem Strafbefehl sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ausgeurteilt werden, wenn der Beschuldigte von einem Verteidiger vertreten wird und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Strafbefehl kann sogar zu einem Berufsverbot führen, wenn eine Eintragung in das erweiterte Führungszeugnis erfolgt.

Deshalb sollte sich immer die Frage gestellt werden, ob gegen den Strafbefehl vorgegangen werden soll. Gegen einen Strafbefehl kann der Betroffene innerhalb 2 Wochen Einspruch einlegen. Dann kommt es in der Regel zu einer mündlichen Verhandlung und es wird über den Schuldausspruch verhandelt. Es gilt hier im Übrigen nicht das Verschlechterungsverbot, was bedeutet, dass auch eine höhere Strafe als im Strafbefehl ausgesprochen werden kann. Deshalb sollte die Möglichkeit des Einspruchs immer von einem Rechtsanwalt für Strafrecht überprüft werden.

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, kontaktieren Sie mich gerne. Ich kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs überprüfen und Akteneinsicht beantragen. Dann können wir gemeinsam eine optimale Verteidigungsstrategie entwerfen.

 

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